Verhaltenskodex
Verhaltenskodex
Im weltweiten Wettbewerb erwarten unsere Kunden und Geschäftspartner neben hochwertigen Produkten und Leistungen ein professionelles und redliches Verhalten, das die Einhaltung rechtlicher Vorschriften und ethischer Standards einschließt. Indem wir diesem Maßstab gerecht werden, festigen wir das Vertrauen in unser Unternehmen und in die Marke OSNA. Zugleich entsprechen wir damit Werten, die seit 125 Jahren die Tätigkeit von OSNA prägen.
OSNA geht die Einhaltung nur gesetzlicher Regelungen aber nicht weit genug und legt deshalb freiwillig in diesem Verhaltenskodex Moral- und Ethik orientierte Richtlinien zum Geschäftsgebahren fest. Solche freiwillige Verhaltensvorgaben wirken sich positiv auf unser Image aus und zeugen von einer guten Unternehmenskultur.
Für die Reputation unseres Unternehmens sind wir gemeinsam verantwortlich. Schon das Fehlverhalten eines Einzelnen kann unseren Ruf dauerhaft schaden. Deshalb brauchen wir eine verbindliche Auffassung davon, was unser gemeinsames Verständnis eines professionellen und integren Geschäftsverhaltens ausmacht. Die entsprechenden Leitlinien und maßgeblichen Regeln haben wir im nachstehenden Verhaltenskodex zusammengefasst. Zukünftige Entwicklungen des rechtlichen und geschäftlichen Umfelds werden wir intensiv beobachten und den Kodex bei Bedarf entsprechend anpassen.
Unser Verhaltenskodex bietet Orientierung und Hilfestellung, enthält aber zugleich verbindliche Anforderungen an unser Handeln, zu denen sich OSNA nachdrücklich bekennt.
VERHALTENSKODEX DER OSNA-PUMPEN GMBH (OSNA-COMPLIANCE-REGELN)
1. PRÄAMBEL
Die Firma OSNA-Pumpen GmbH ist sich in ihrer Rolle als verantwortlich handelndes Mitglied der Gesellschaft und ihrer Verantwortung gegenüber Kunden, Geschäftspartnern sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bewusst. Das Unternehmen verpflichtet sich daher zu klaren Grundsätzen. Diese bilden den Rahmen für das unternehmerische wie gesellschaftliche Handeln von OSNA.
Das Handeln von OSNA und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist bestimmt durch Eigenverantwortung, Aufrichtigkeit, Loyalität sowie den Respekt gegenüber den Mitmenschen und der Umwelt. Die Führungskräfte tragen dabei eine besondere Verantwortung.
OSNA strebt nach unternehmerischem Erfolg. Eine angemessene Rendite für OSNA kann nachhaltig nur erzielt werden, wenn das Unternehmen nach einer stetig verbesserten Erfüllung der jeweils relevanten Qualitäts- und Leistungsansprüche strebt. Dabei setzt OSNA auf das Können, die Kraft und den Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, verlässliche gesellschaftliche und politische Rahmenbedingungen und die Möglichkeiten des wissenschaftlich-technischen Fortschritts.
Der Verhaltenskodex erfüllt dabei zwei wesentliche Aufgaben. Zum einen soll er jede einzelne Mitarbeiterin und jeden einzelnen Mitarbeiter zu eigenverantwortlichem Handeln ermutigen und ihr/ihm dafür Orientierung geben. Zum anderen nennt er die Ziele und Prinzipien für das unternehmerische Handeln von OSNA.
2. GELTUNGSBEREICH UND PRINZIPIEN
Durch ihr Handeln will OSNA auf eine weitere Verbreitung der im Verhaltenskodex aufgestellten Grundsätze hinwirken. Unternehmen, mit denen OSNA in einer geschäftlichen Beziehung steht, werden daher ermutigt, sich freiwillig an die Regeln des OSNA-Verhaltenskodex zu halten. Der Verhaltenskodex ist die Basis für weitere betriebliche Regelungen, die sowohl branchen- als auch landestypische Besonderheiten berücksichtigen können, solange diese den hier niedergelegten Grundsätzen entsprechen. Er erstreckt sich auf dienstliche Belange im Unternehmen und auf sämtliche Bereiche, in denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als dessen Repräsentanten wahrgenommen werden.
Der Verhaltenskodex gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von OSNA. Die Geschäftsführung von OSNA und alle sonstigen Führungskräfte trifft hinsichtlich der Beachtung des Verhaltenskodex eine Vorbildfunktion. Sie sind gehalten, auf seine Einhaltung in ihrem Verantwortungsbereich hinzuwirken. Verstöße gegen den Verhaltenskodex werden nicht akzeptiert. Bei der Bewertung des Verhaltens von Geschäftsführung und sonstigen Führungskräften gelten besonders strenge Maßstäbe.
Soziale Grundprinzipien
Nach dem Selbstverständnis von OSNA ist die Menschenwürde unantastbar. Darüber hinaus werden die internationalen Menschenrechte respektiert und geschützt. Aus diesem Grund lehnt OSNA Zwangsarbeit, Sklaverei sowie vergleichbare Formen der Freiheitsberaubung und Nötigung kategorisch ab. Entsprechendes gilt für Kinderarbeit und die Ausbeutung von Jugendlichen. Geschäftspartner von OSNA sind stets an diesem Maßstab zu messen. Innerhalb von OSNA kommt insbesondere auch dem Gleichbehandlungsgrundsatz (gemäß AGG) und der Chancengleichheit eine zentrale Bedeutung zu. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von OSNA, vor allem in Führungspositionen, sind diesen Grundsätzen strikt verpflichtet und haben größten Wert auf deren Einhaltung zu legen.
3. GESETZESKONFORMES VERHALTEN
Allgemeine Grundsätze
Integrität bestimmt unser Handeln. Die Beachtung von Gesetz und Recht ist für OSNA oberstes Gebot. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter hat die gesetzlichen Vorschriften zu beachten, die für ihre/seine Tätigkeit von Bedeutung sind. Dies gilt für jede Rechtsordnung, in deren Rahmen sie/er tätig wird. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter hat sich daher eigenverantwortlich darüber zu informieren, welche Rechtsvorschriften für ihre/seine Tätigkeit zu beachten sind.
OSNA wird selbst alles Notwendige tun, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die sie betreffenden Regelungen zu unterrichten und sie in ihrer Beachtung zu unterweisen. Die Rahmenbedingungen für das unternehmerische Handeln von OSNA werden nicht nur durch internationales oder staatliches Recht, sondern auch durch eine Vielzahl von Regeln (gesellschaftlichen, kulturellen, sozialen) gebildet. OSNA bezieht auch diese häufig ungeschriebenen Regelungen in ihre Entscheidungs- und Abwägungsprozesse ein und ist bestrebt, im Einklang mit ihnen zu handeln.
OSNA bekennt sich zu einer korrekten und wahrheitsgemäßen Berichterstattung gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Geschäftspartnern und der Öffentlichkeit.
4. AUSSENBEZIEHUNGEN
Allgemeine Grundsätze
OSNA tätigt ihre Geschäfte mit rechtlich und ethisch einwandfreien Mitteln und erwartet das Gleiche von ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Auf die Einhaltung dieses Grundsatzes dringt OSNA auch bei ihren Geschäftspartnern, Lieferanten und Kunden.
Die privaten Interessen der OSNA-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter und die Interessen des Unternehmens sind strikt voneinander zu trennen. Ein Interessenkonflikt tritt auf, wenn die Privatinteressen in irgendeiner Weise mit den OSNA-Interessen kollidieren oder wenn auch nur ein solcher Anschein erweckt wird. Monetäre Zuwendungen von Dritten darf eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter weder fordern oder entgegennehmen, noch darf sie oder er solche Zuwendungen Dritten anbieten oder gewähren. Dies gilt ohne Ausnahme und insbesondere gegenüber Amtsträgern, auch solchen ausländischer Staaten oder internationaler Organisationen.
Andere Arten von Zuwendungen von Lieferanten, Kunden oder sonstigen Geschäftspartnern dürfen nicht gefordert werden. Entgegengenommen werden dürfen derartige Zuwendungen – Gelegenheitsgeschenke, Bewirtungen oder sonstige Zuwendungen – nur im Rahmen allgemein üblicher Geschäftsgepflogenheiten und soweit diese nicht unternehmerische Entscheidungen zu beeinflussen vermögen. Gewährt werden dürfen derartige Zuwendungen nur im Rahmen geschäftsüblicher Geschäftspartner-Bindung, soweit darin keine unangemessene Einflussnahme gesehen werden kann.
Verhalten gegenüber Kunden
OSNA bietet ihren Kunden eine breite Palette von Produkten und Dienstleistungen. Leitend ist dabei das Bestreben, die Bedürfnisse der Kunden durch passende und effiziente Lösungen zu erfüllen. Dazu gehören die ständige Überprüfung des Leistungsportfolios und seine vorausschauende Anpassung an neue Marktanforderungen. OSNA bemüht sich, eine faire Behandlung aller Kunden sicherzustellen.
Unseren Kunden bieten wir herausragende Produkte und Dienstleistungen zu wettbewerbsfähigen Preisen. Daher erachten wir es als unsere Aufgabe, die Qualität der Produkte, Dienstleistungen und Verfahren ständig zu überprüfen und zu verbessern, um den Wünschen und Bedürfnissen unserer Kunden nachhaltig gerecht zu werden. Wir erkennen die Bedürfnisse unserer Kunden frühzeitig. Wir setzen auf ein zuverlässiges, vertrauensvolles und faires Verhältnis zu unseren Kunden, denen wir als verlässlicher Partner zur Seite stehen. Unsere Erfahrung und unser Wissen nutzen wir, um bei unseren Kunden größtmöglichen Nutzen und ökonomischen Mehrwert zur schaffen. Diese Maßnahmen stärken das Vertrauen, das unsere Kunden in OSNA setzen.
Verhalten gegenüber Lieferanten
In ihren Beziehungen zu Lieferanten achtet OSNA auf die Einhaltung der Regelungen des Verhaltenskodex. OSNA unterhält deshalb keine geschäftlichen Beziehungen zu Lieferanten, von denen öffentlich bekannt ist, dass sie grundlegende Prinzipien verletzen, die im OSNA-Verhaltenskodex für wesentlich erachtet werden.
Einschaltung von Vermittlern
Die Einschaltung von Vermittlern, Agenten und Beratern (nachfolgend einheitlich „Vermittler“ genannt) ist in vielen Ländern ein wesentliches und unumgängliches Mittel für einen erfolgreichen Marktauftritt. Andererseits kann die Einschaltung derartiger Dritter als Gestaltungsmittel zur Verschleierung von illegalen Zahlungen und zur Umgehung des Korruptionsverbots genutzt werden. Beim Abschluss von Verträgen mit Vermittlern ist bereits der bloße Eindruck eines Missbrauchs zu vermeiden. Bei der Auswahl und Beauftragung von Vermittlern sind die nachfolgenden Grundsätze zu beachten.
Vermittlerverträge werden nur mit Personen oder Gesellschaften abgeschlossen, die durch ihre Qualifikation nachvollziehbar zur Entwicklung konkreter Projekte beitragen können. Vermittlerverträge bedürfen der Schriftform und haben die vereinbarten Leistungen detailliert zu beschreiben. Die Höhe der Vergütung muss in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der Leistung stehen. Zahlungen an Vermittler erfolgen bargeldlos und grundsätzlich erst nach der Erbringung der vereinbarten (Teil-)Leistungen.
Verhalten gegenüber der Öffentlichkeit
Sämtliche Mitteilungen von OSNA erfolgen vollständig, sachlich, inhaltlich korrekt und verständlich sowie zeitnah. OSNA respektiert die professionelle Unabhängigkeit von Journalisten und Medien. OSNA zahlt daher nicht für redaktionelle Beiträge. Nur autorisierte Personen sind befugt, Informationen, die OSNA betreffen, an die Öffentlichkeit, an Medien oder an andere Dritte weiterzugeben.
Verhalten gegenüber der Politik
OSNA verhält sich parteipolitisch neutral und gibt keine Spenden an politische Parteien sowie an Organisationen oder Stiftungen, die in einer engen Beziehung zu politischen Parteien stehen. OSNA beschäftigt keine Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter, die hauptberuflich öffentliche Ämter ausüben oder hauptberuflich öffentliche Mandate innehaben. Mit Vertretern dieses Personenkreises werden auch keine Beraterverträge oder ähnliche entgeltliche Vereinbarungen abgeschlossen. OSNA erkennt die Mitverantwortung des Unternehmens und seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Entwicklung des Gemeinwohls ausdrücklich an. OSNA begrüßt deshalb staatsbürgerliches, politisch demokratisches und gesellschaftliches – insbesondere karitatives und soziales – Engagement ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter, die sich in diesem Rahmen engagieren, tun dies als Privatperson. OSNA verfolgt keinerlei Unternehmensinteressen, soweit ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesem Umfang tätig werden.
Bekenntnis zur gesellschaftlichen Verantwortung
Die Wahrnehmung von Verantwortung gegenüber Gesellschaft und Umwelt ist ein wesentlicher Faktor für nachhaltigen Unternehmenserfolg. Durch ihre Produkte und Dienstleistungen, ihre Investitionen und ihre Rolle als Arbeitgeber erfüllt OSNA eine strukturell und gesamtwirtschaftlich essenzielle Aufgabe. OSNA agiert verantwortungsbewusst auf internationaler, nationaler, regionaler und lokaler Ebene und als lebendiger Teil der jeweiligen Gemeinschaften. OSNA sieht sich gerade als Familienunternehmen in einer besonderen Verantwortung, gesellschaftliche Entwicklungen vor allem auf regionaler und lokaler Ebene zu fördern – sei es durch Initiativen, vor allem im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich, das freiwillige Engagement von OSNA- Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern oder durch sonstige geeignete Maßnahmen. OSNA begrüßt vor diesem Hintergrund das gesellschaftliche Engagement ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sofern dies unter den jeweiligen nationalen, regionalen oder lokalen Umständen angemessen erscheint und eine Kollision mit den betrieblichen Belangen von OSNA ausgeschlossen ist.
Sponsoring und Initiativen zur Förderung des Gemeinwohls
Sponsoring und Initiativen zur Entwicklung von Regionen und lokalen Gemeinschaften sind wesentliche Instrumente zur Wahrnehmung gesellschaftlicher Verantwortung. Im Kern geht es dabei um eine inhaltliche und finanzielle Unterstützung von Gemeinwohlbelangen, die grundsätzlich auf Öffentlichkeit angelegt sind. Sponsoring darf nicht mit der Erwartung einer Gegenleistung verbunden sein.
5. INNENBEZIEHUNGEN
Arbeits- und Anlagensicherheit, Gesundheitsschutz
OSNA arbeitet an einer kontinuierlichen Verbesserung der Arbeits- und Anlagensicherheit und des Gesundheitsschutzes. Jede Mitarbeiterin oder jeder Mitarbeiter ist für den Schutz von Mensch und Umwelt in ihrem/seinem Arbeitsumfeld mitverantwortlich. Alle entsprechenden Gesetze und Vorschriften sind einzuhalten. Jede Führungskraft ist verpflichtet, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Wahrnehmung dieser Verantwortung zu unterweisen und zu unterstützen. Im Fall von Verstößen oder Unfällen ist unverzüglich Meldung an die verantwortlichen Stellen zu erstatten.
Chancengleichheit und respektvolles Miteinander, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
OSNA achtet die Würde und die Persönlichkeit einer jeden Mitarbeiterin und eines jeden Mitarbeiters. Der Umgang miteinander ist von gegenseitigem Respekt, Fairness, Teamgeist, Professionalität und Offenheit geprägt. Die Führungskräfte nehmen eine Vorbildrolle wahr und bewähren sich besonders in Konfliktsituationen als kompetente Ansprechpartner. OSNA fördert Chancengleichheit und Vielfalt. Beides gilt uns als unverzichtbare Voraussetzung für eine hohe Reputation. Keine Mitarbeiterin oder kein Mitarbeiter oder Bewerber wird aufgrund seines Geschlechts, seiner Rasse, Nationalität, seiner ethnischen Herkunft, seines Alters, seiner Religion, seiner Weltanschauung, Behinderung oder sexuellen Orientierung benachteiligt. Über die Auswahl, Ausbildung und Förderung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird ausschließlich nach tätigkeitsbezogenen Kriterien entschieden. Hervorragende Leistungen sind Voraussetzungen für unternehmerischen Erfolg. OSNA wird daher solche Talente besonders fördern, die sowohl durch ihre Fachkompetenz als auch durch ihre sozialen Fähigkeiten zum nachhaltigen Unternehmenserfolg beitragen. OSNA bietet entsprechende Möglichkeiten zur fachlichen und persönlichen Weiterentwicklung an und ermutigt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, solche Angebote wahrzunehmen. OSNA setzt sich dafür ein, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unternehmerische Belange mit ihrem Privatleben in Einklang bringen können. Besonderes Augenmerk gilt daher der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Parallele Tätigkeiten für Wettbewerber und Nebentätigkeiten
Jede unmittelbare oder mittelbare Tätigkeit für ein Unternehmen, das mit OSNA direkt oder indirekt im Wettbewerb steht, ist nicht gestattet. Ausnahmsweise kann die OSNA- Geschäftsführung eine solche Tätigkeit vor deren Annahme genehmigen. Keine Mitarbeiterin oder kein Mitarbeiter darf Geschäftschancen, die sich für OSNA ergeben, zum eigenen oder zum Vorteil Dritter ausnutzen. Nebentätigkeit ist die Ausübung einer weiteren Tätigkeit, insbesondere als Geschäftsführer, als Mitglied eines Aufsichts-, Verwaltungsoder Beirats, als Arbeitnehmer oder in sonstiger Funktion (zum Beispiel als Berater) bei einem anderen Unternehmen. Die Aufnahme einer Nebentätigkeit einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters bei einem Kunden oder Lieferanten von OSNA oder einem sonstigen Unternehmen, mit dem die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter im Rahmen seiner Tätigkeit für OSNA in Kontakt steht, ist, soweit nicht anderweitig gestattet, nur nach vorheriger Genehmigung durch die Geschäftsführung erlaubt. Die Aufnahme einer solchen Nebentätigkeit, die geeignet ist, die Arbeitsleistung einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters nachteilig zu beeinflussen, ist nur nach vorheriger Abstimmung mit der Geschäftsführung gestattet. In allen anderen Fällen ist die Aufnahme einer Nebentätigkeit dem Arbeitgeber anzuzeigen.
Diskretion/Vertraulichkeit
Sensible Geschäftsinformationen und Betriebsgeheimnisse von OSNA sind stets vertraulich zu behandeln. Bei den sensiblen Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen handelt es sich beispielsweise um Finanzdaten, technische Daten, Geschäftsstrategien, Informationen über Produkte und Produktentwicklungen, Erfindungen und Forschungsergebnisse. Aber auch sonstige Informationen, an deren Geheimhaltung OSNA oder ihre Geschäftspartner ein berechtigtes Interesse haben könnten, unterliegen der Vertraulichkeit. Eine Weitergabe von sensiblen Geschäftsinformationen bedarf des vorherigen Abschlusses eines Geheimhaltungsvertrages, sofern die Verpflichtung zur Geheimhaltung nicht bereits durch lokal geltendes Recht sichergestellt ist.
Die direkte oder indirekte Nutzung vertraulicher Geschäftsinformationen oder Betriebsgeheimnisse für eigene Zwecke oder die eines Dritten oder zum Nachteil von OSNA ist den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern untersagt.
Datenschutz
OSNA ist sich der Wichtigkeit und Sensibilität des Datenschutzes bewusst. Die Erhebung, Verarbeitung, Nutzung oder Weitergabe personenbezogener Daten ist nur zulässig, wenn und soweit dies zur Erreichung vorab festgelegter, rechtmäßiger und klar formulierter Zwecke erforderlich ist. Gegenüber den Betroffenen ist Transparenz zu gewährleisten. Zudem muss sichergestellt werden, das Unbefugte keinen Zugriff auf die Daten nehmen können. Alle geltenden gesetzlichen Bestimmungen im Hinblick auf den Datenschutz sind strikt zu beachten.
6. EINHALTUNG DES VERHALTENSKODEX
Implementierung/Kontrolle
Jede OSNA-Mitarbeiterin und jeder -Mitarbeiter erhält eine Ausfertigung des Verhaltenskodex. Er muss gelebte Unternehmenswirklichkeit und damit Teil des Arbeitsalltags aller OSNA-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter werden. Insbesondere Führungskräfte sind aufgerufen, seine Umsetzung aktiv zu fördern. Dazu gehört es sicherzustellen, dass alle ihnen zugeordneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Verhaltenskodex kennen und ihn dadurch in der Praxis einhalten können. In allen Fragen, die diesen Kodex und seine Einhaltung betreffen, sollte jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter zunächst eine Klärung mit ihrem/seinem Vorgesetzten oder dem GFS-Büro (Frau Groth) suchen.
Soweit Mitarbeiter Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex feststellen oder den begründeten Verdacht eines Verstoßes haben, melden sie diese ihrem Vorgesetzten oder der Geschäftsleitung.
Ein nicht gerechtfertigter Verstoß gegen die hier niedergelegten Grundsätze der partnerschaftlichen Zusammenarbeit kann zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen bis hin zur Kündigung führen.
Dieser Verhaltenskodex tritt am 1. Oktober 2015 in Kraft.